Ratgeber Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Es gibt verschiedene Gründe, die für die Errichtung sowohl einer Patientenverfügung als auch einer Vorsorgevollmacht sprechen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Ärztinnen und Ärzte brauchen für jede Behandlung die Zustimmung des Betroffenen. Das gilt für Einleitung wie für die Fortführung einer Therapie. Solange der kranke Mensch noch entscheidungsfähig ist, kann er selbst dem Arzt diese Zustimmung erteilen oder auch verweigern.
Wer dazu aber nicht mehr in der Lage ist, kann dennoch eine gewisse Vorsorge treffen. Er kann in einer Patientenverfügung festlegen, ob er bei einem konkret beschriebenen Krankheitszustand bestimmte medizinische Maßnahmen wünscht oder ob sie unterlassen werden sollen.Mittlerweile ist die Patientenverfügung im Betreuungsrecht verankert. Somit besteht endlich Rechtsklarheit und mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen. Im Gesetz ist klargestellt, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten. Zugleich ist gewährleistet, dass bei Missbrauchsgefahr oder Zweifeln über den Patientenwillen ein Gericht als neutrale Instanz entscheidet.


Ist weder ein Bevollmächtigter noch ein Betreuer bestellt, muss bei eilbedürftigen Maßnahmen der Arzt nach dem”mutmaßlichen Willen” des Patienten handeln. Aber auch dann, wenn Betreuer oder Bevollmächtigter wirksam bestellt wurden und gefragt werden können, gibt es zahlreiche medizinische Situationen, in denen weder der Arzt noch der Bevollmächtigte ausreichend legitimiert sind oder der Arzt den Vorstellungen des Bevollmächtigten aufgrund seines überlegenen Fachwissens, manchmal aber auch wegen entgegenstehender moralisch-ethischer Grundüberzeugungen nicht folgen möchte. Hier wird die Patienverfügung besonders wichtig, weil sie den eigenen mutmaßlichen Willen schriftlich dokumentiert, so dass der Arzt sich hierüber nicht hinwegsetzen darf, ohne nicht in die Gefahr eigener Strafbarkeit zu geraten.
In einer Patientenverfügung können Grundentscheidungen getroffen werden zu
– Organtransplantation
– lebenserhaltenden Maßnahmen
– zulässigen Schmerzbehandlungen
– künstlicher Ernährung
– künstlicher Flüssigkeitszufuhr
– Wiederbelebung
– künstlicher Beatmung
– Dialyse
– Lebensverlängerung durch Antibiotika und Blutgabe
– bevorzugten Orten des Sterbens (zu Hause, im Krankenhaus, im Hospiz).
Die Patientenverfügung ist gesetzlich geregelt in § 1901a Abs. 1 BGB. Sie muss schriftlich abgefasst oder notariell beurkundet sein. Sie ist immer frei widerruflich und frei abänderbar.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Mit folgenden Fragen muss man sich in diesem Zusammenhang befassen:
 Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer
angewiesen bin?
 Wer handelt und entscheidet für mich?
 Wird dann mein Wille auch beachtet
werden?
 Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
 Wer kümmert sich um meine Behörden- und
Versicherungsangelegenheiten?
 Wer organisiert für mich nötige ambulante
Hilfen?
 Wer sucht für mich einen Platz in einem
Senioren- oder Pflegeheim?
 Wer kündigt meine Wohnung oder
meinen Telefonanschluss?
 Wie werde ich ärztlich versorgt?
 Wer entscheidet bei Operationen und
medizinischen Maßnahmen?
Die Vorsorgevollmacht ist die modernisierte Form der bereits seit Jahrzehnten verbreiteten Generalvollmacht für die oben nur auszugsweise angesprochenen praktischen Lebensbereiche. Gegenüber der Generalvollmacht ist sie detaillierter und damit rechtssicherer.
Für rechtsverbindliche Erklärungenkönnen ohne ausdrückliche Vollmacht weder der Ehepartner oder Lebenspartner noch die Kinder die gesetzliche Vertretung ausüben. Nach deutschem Recht haben nur Eltern gegenüber
ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zur Entscheidung
und Vertretung in allen Angelegenheiten. Für den umgekehrten Fall gilt dies nach dem Gesetz gerade nicht.
Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Hierbei können Sie sich von Ihren persönlichen
Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen sowie zusätzlich Anweisungen geben, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen. Es
ist zweckmäßig, die gewünschten Bevollmächtigten (z. B. Angehörige oder Freunde) nach Möglichkeit bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen. Der Bevollmächtigte wird nicht vom Gericht beaufsichtigt, er ist dem Gericht daher nicht rechenschaftspflichtig.

Grenzen der Vorsorgevollmacht

Auch ein Bevollmächtigter bedarf bei bestimmten höchstpersönlichen Eingriffen einer
Genehmigung durch das Betreuungsgericht. Ein Hauptbeispiel ist die Einwilligung in eine risikoreiche Heilbehandlung
sowie das Unterbleiben oder der Abbruch medizinischer lebenserhaltender Maßnahmen, wenn sich der behandelnde
Arzt und der Bevollmächtigte über den Willen des Vollmachtgebers nicht einigen können. Einer gerichtlichen Genehmigung
bedarf es auch bei der Einwilligung in eine freiheitsentziehende Unterbringung oder in unterbringungsähnliche Maßnahmen. Die von Ihnen bevollmächtigte Person steht anders als der Betreuer nicht unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts. Allerdings
kann das Betreuungsgericht, wenn ihm ein entsprechender Anlass bekannt wird, für einen Bevollmächtigten eine
Kontrollperson bestellen. Dieser Kontrollbetreuer hat nur die Aufgabe, den Bevollmächtigten zu überwachen, Ihre Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten wahrzunehmen und die Vollmacht notfalls auch zu widerrufen. Wird das nötig, müsste das Gericht
dann einen Betreuer für den Aufgabenkreis bestellen, der zuvor dem “ungetreuen” Bevollmächtigten übertragen
war.
Eine Vorsorgevollmacht ist der früher gebräuchlichen Generalvollmacht ähnlich und ermächtigt in der Regel auch zu Verfügungen über das eigene Bankkonto. Es liegt auf der Hand, dass dies Anlass für Versuchungen sein kann. Sie sollten daher eine Vorsorgevollmacht nur dann errichten, wenn Sie der betreffenden Person vollständig vertrauen. Lassen Sic isch nicht von Dritten bei dieser ganz persönlichen Entscheidung beeinflussen. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, mehrere Personen zu bevollmächtigen und sogenannte Gesamtvertretung anzuordnen. Einzelheiten sollten Sie mit einem im Familienrecht und Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt besprechen.
Wenn auch die Gesamtvertretung durch mehrere Bevollmächtigte für Sie nicht in Betracht kommt, sollte immer noch über eine entsprechende Betreuungsverfügung nachgedacht werden. Denn während ein Bevollmächtigter nicht weiter beaufsichtigt wird, steht der Betreuer unter der staatlichen Kontrolle des Betreuungsgerichts. Dem Gericht gegenüber muss er Rechenschaft ablegen und kann bei Missbrauch auch bestraft und abgesetzt werden.

Die Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht ist eine – wie bereits der Begriff nahelegt – weit gefasste und in der Regel unspezifizierte Vollmacht. Eine häufige Formulierung lautet sinngemäß, dass die Vollmacht “zur Vertretung in allen Angelegenheiten” ermächtigen soll. Eine solche allgemeine Formulierung erfasst allerdings wegen der zu ungenauen Formulierung einige praktisch durchaus bedeutsame Anwendungsfälle nicht:
 Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle keiner ärztlichen Untersuchung,
einer Heilbehandlung oder einem medizinischen Eingriff zustimmen, wenn hierbei Lebensgefahr besteht
(etwa bei einer Herzoperation) oder ein schwerer, länger andauernder Gesundheitsschaden zu erwarten ist (z.B. bei
einer Amputation).
 Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle nicht in eine zu Ihrem Schutz notwendige geschlossene Unterbringung
oder in eine andere freiheitsbeschränkende Maßnahme (etwa ein Bettgitter) einwilligen.
 Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle nicht in eine Organspende einwilligen.
In diesen Fällen verlangt das Gesetz, dass die schriftliche Vollmacht diese Befugnisse ausdrücklich bezeichnet, was bei der generalvollmacht gerade nicht der Fall ist. Außerdem braucht die bevollmächtigte Person in den ersten beiden Fallgruppen
für ihre Entscheidung die Genehmigung des Betreuungsgerichts. In der ersten Fallgruppe ist diese Genehmigung nicht erforderlich, wenn zwischen dem Bevollmächtigten und behandelndem Arzt Einvernehmen über den Willen des Vollmachtgebers
besteht. Ferner ist zu beachten, dass in einigen ausländischen Staaten die bevollmächtigte Person nur in Angelegenheiten handeln darf, die in der Vollmacht ausdrücklich benannt sind. Es empfiehlt sich, in der Vollmacht genau zu bezeichnen, wozu sie im Einzelnen
ermächtigen soll. Grundsätzlich ist es möglich, die Vollmacht nur auf bestimmte Aufgabengebiete zu beschränken.Dies ist in der Regel aber nur zu empfehlen, wenn mehrere Personen bevollmächtigt werden sollen, damit dann die Aufgabengebiete aufgteilt werden. Es sollte aus praktischen Gründen dann aber einer der Bevollmächgten eine “Auffangvollmacht” für sämtliche sonstigen Fälle zugewiesen erhalten, damit kein vollmachtloser Bereich entsteht.Denn dann könnte es zu einem Nebeneinander von Betreuung und Bevollmcähtigung kommen, was oftmals zu Konflikten führt.

Die richtige Form

Schon aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung notwendig.
Die Vollmacht zur Vorsorge muss nicht handschriftlich verfasst sein. Sie können eine Vollmacht auch mit Maschine schreiben oder von einer anderen Person schreiben lassen. Ort, Datum und vollständige eigenhändige Unterschrift dürfen keinesfalls fehlen.
Bei der Abfassung einer Vollmacht sollten Sie anwaltlichen Rat einholen, wenn umfangreiches Vermögen existiert, mehrere Bevollmächtigte eingesetzt werden sollen oder bestimmte Verwaltungsanweisungen erforderlich sind.

Die Betreuungsverfügung

Auch bei bestehender Vorsorgevollmacht kann es Situationen geben, in denen ein Betreuer notwendig bestellt werden muss. Beispielsweise kann dies der Fall sein bei gerichtlichen Verfahren, in denen Sie persönlich als Klagepartei nicht wirksam auftreten können und zugleich die Vorsorgevollmacht aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht anerkannt wird. Um in solchen Fällen dem Betreuungsgericht eine Richtschnur an die Hadn zu geben, sollte im Wege einer sogenannten Betreuungsverfügung eine Person benannt werden, die dann zum Betreuer ernannt werden soll. Typischerweise handelt es sich in solchen Fällen um den selben Menschen, der bereits vorsorgebevollmächtigt ist.
In der Betreuungsverfügung kann auch geregelt
werden, welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrem Betreuerrespektiert werden sollen, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen oder welches Pflegeheim Sie bevorzugen.
Diese Wünsche sind für das Gericht und den Betreuer und die Betreuerin grundsätzlich verbindlich, außer sie würden Ihrem Wohl zuwiderlaufen.

Das zentale Vorsorgeregister

Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten können
im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.
Jede Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sollte
– zu Hause
– bei der bevollmächtigten Person
– bei dem deutschen Vorsorgeregister
hinterlegt werden. Für die Hinterlegung im Vorsorgeregister fällt eine geringe Gebühr von derzeit rund 11,00 Euro an (Bei mehreren Bevollmächtigten erhöht sich die Gebühr jeweils um 2,50 Euro).
Die Hinterlegung übernimmt auf Wunsch ein Notar oder Rechtsanwalt für Erbrecht.
Die Hinterlegung bei dem Vorsorgeregister hat den großen Vorteil, dass praktisch alle deutschen Krankenhäuser dieses Register kennen und online sofort bei Bedarf eine entsprechende Anfrage machen können. Auf diese Weise ist ein schneller Zugriff auf die Vollmacht gerade in eiligen Fällen wie nach Unfällen oder dergleichen bestmöglich gewährleistet.

Tipp: Ersatzweise andere Personen benennen

Sie sollten sowohl in der Patientenverfügung, als auch in der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung mindestens eine Ersatzperson benennen, die bevollmächtigt für den Fall des Vorversterbens des Erstbevollmächtigten sein soll.

Tipp:Unliebe Menschen ausdrücklich ausschließen

Ebenso empfiehlt sich zur Vorsorge, ggf solche Menschen, die unter gar keinen Umständen bevollmächtigt sein sollen, ebenfalls also solche ausdrücklich zu erwähnen. Klargestellt weden sollte auch, dass diese Menschen, inbesondere wenn es sich um Angehörige handelt, auch nicht um Rat und Auskunft gebeten oder sonst konsultiert werden sollen. Dies ist deeswegen wichtig, weil beispielsweise § 1901 b BGB nahen Angehörigen auch bei bestehender Patientenverfügung ein gewisses Mitspracherecht im Vorfeld schwieriger medizinischer Entscheidungen gibt. Wer dies für bestimmte Angehörige ausschließen möchte, muss Entsprechendes ausdrücklich schriftlich festhalten.

Vorsorgevollmacht und Nachlasspflegschaft

Nach dem Erbfall handelt das Nachlassgericht oftmals ohne Kenntnis der Vorsorgevollmacht. Dann besteht die Gefahr, dass eine Nachlasspflegschaft angeordnet wird. Der von dem Gericht bestellte Nachlasspfleger einerseits und die vorsorgebevollmächtigte Person andererseits stehen dann mit ähnlichen Befugnissen nebeneinander. Eine solche Situation sollte vermieden werden. Da der Vorsorgebevollmächtigte kein eigenes Beschwerderecht gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft hat (BayObLG München NJW-RR 2001, S. 297), sollte vorsorglich bereits im bei dem Nachlassgericht dann zu hinterlegenden Testament der Vorsorgebevollmächtigte ergänzende erbrechtliche Befugnisse erhalten, etwa durch Bestimmung als Testamentsvollstrecker. Mindestens sollte im Testament in geeigneter Form auf das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht hingewiesen werden.

Tipp: Widersprüche und Überschneidungen mit Testament klären

Oftmals enthält ein Testament bereits Festlegungen über Vertrauenspersonen oder auch Modalitäten der Bestattung bis hin zu Einzelheiten über die Zulässigkeit von postmortalen Organtransplantationen. Da jede Vollmacht im Zweifel bis zum Widerruf durch die Erben auch über den Tod hinaus wirksam ist, sollten die testamentarischen Bestimmungen auf vollständige Widerspruchsfreiheit mit dem Inhalt von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung überprüft werden.

Tipp: Vorsicht bei allen Mustern – Klare Fragen zur Kontrolle gegen sich selbst

Eine Patientenverfügung nimmt Entscheidungen über Leben und Tod in Situationen vorweg, die nicht eintreten müssen, die aber eintreten können. Es kann nur davor gewarnt werden, eine Patienverfügung nach einem Muster mehr oder weniger kritiklos allein mit dem unausgesprochenen Argument zu unterschreiben, eine solche sei der betreffenden Person als sinnvoll nahegelegt worden und das Muster trage die Vermutung seiner Richtigkeit gewissermaßen in sich. Tatsächlich ist ein Muster ohne klar herausgearbeitete Alternativen, zwischen denen sich der Verfügende zwingend für die Wirksamkeit der Verfügung entscheiden muss, letztlich kontraproduktiv und gefährlich, denn der echte Wille des Verfügenden kommt dann gerade nicht zum Ausdruck.

Tipp: Ergänzende Beratung durch den Hausarzt

Obwohl es sich bei einer Patienverfügung um ein juristisches Dokument handelt, geht es der Sache nach um medizinische Sachverhalte. Bei jeglicher Unklarheit sollten Fragen daher auch mit dem Hausarzt geklärt werden.

Tipp: Nicht Gewolltes ausdrücklich nennen

Eine Patientenverfügung sollte nicht nur Bestimmungen darüber enthalten, welche positiven Wünsche der Patient hat, sondern auch alle diejenigen Behandlungen nennen, die er nicht wünscht. Denn die positiven Wünsche können nie jeden denkbaren Zweifelsfall regeln. Damit jedes Risiko ausgeschlossen wird, dass in diesem Restbereich des Ungeregelten die Angehörigen, der Vorsorgebevollmächtigte oder auch der Arzt eine Behandlung anordnen, die in krassem Gegensatz zu den tatsächlichen Wünschen des Patienten stehen, sollte er eben gerade auch in diesem Punkt klar anordnen, was keinesfalls sein Wunsch ist. Das kann beispielsweise auch passive Sterbehilfe sein, die nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in erweitertem Umfang nunmehr auch in Deutschland zulässig ist.

Ein Textmuster zur Orientierung

Vorsorgevollmacht
§ 1
Generalvollmacht
Ich, …., erteile hiermit
1.meinem Sohn _______, geb. am _________,
2.meiner Schwiegertochter _________, geb. am ___________,
beide wohnhaft: ______________
– im Folgenden auch bei mehreren Personen Bevollmächtigter genannt -,
bei mehreren Personen jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis, Generalvollmacht, mich in allen Vermögensangelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Die Vollmacht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf unentgeltliche Geschäfte.
Die Vollmacht soll insbesondere auch für den Fall gelten, dass mein bebautes Grundstück __________ verkauft oder belastet werden soll.
Die Vollmacht umfasst auch meine Interessenwahrnehmung gegenüber meinen Banken betreffend die dortige Vermögensverwaltung und Hilfestellung bei steuerlichen Fragen gegenüber meinem/meiner jeweils aktuellen steuerlichen Beauftragten.
§ 2
Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten
Ich, _________, erteile hiermit
1.meinem Sohn ________, geb. am __________,
wohnhaft:
2.meiner Schwiegertochter ___________, geb. am __________,
wohnhaft:
bei mehreren Personen jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis inhaltlich unbeschränkte Vollmacht, mich in allen persönlichen Angelegenheiten und sonstigen Nichtvermögensangelegenheiten zu vertreten.
Die Vollmacht umfasst insbesondere auch das Recht, für mich Erklärungen in Gesund­heitsangelegenheiten abzugeben, in Heilbehandlungen, Operationen und sonstige ärztli­che Maßnahmen einzuwilligen, Krankenunterlagen einzusehen sowie alle Informationen durch die mich behandelnden Ärzte einzuholen. Die jeweiligen Ärzte sind insoweit von ihrer Schweigepflicht entbunden.
Der Bevollmächtigte darf auch in freiheitsbeschränkende Maßnahmen durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise einwilligen und eine mit einer Frei­heitsentziehung verbundene Unterbringung veranlassen.
Der Bevollmächtigte ist auch berechtigt, Ärzte und Krankenhäuser anzuweisen, lebens­verlängernde Maßnahmen abzubrechen oder zu unterlassen.
Für den Fall meiner Pflegebedürftigkeit soll Folgendes gelten:
Meine Bevollmächtigten sollen auf jeden Fall und mit aller Kraft dafür Sorge tragen, dass ich in der __________ weiter leben und ggf. mit Hilfe von Pflegepersonal und Pflegehilfsmitteln versorgt werden kann. Notfalls soll das Haus ____________auf meine Kosten behindertengerecht aus- oder umgebaut werden, um diese Pflege zu ermöglichen.
§ 3
B E T R E U U N G S V E R F Ü G U N G
Falls aus mir möglicherweise huet enoch nicht bekannten Gründen trotz Bestehens der Vorsorgevollmacht die Bestellung eines Betreuers notwendig werden sollte, treffe ich hierzu folgende Bestimmungen:
Zu meinem B e t r e u e r /me i n e r B e t r e u e r i n s o l l b e s t e l l t we r d e n :
Name, Vorname,Geburtsdatum Geburtsort
Adresse
Telefon, Telefax
 F a l l s d i e v o r s t e h e n d e P e r s o n n i c h t z um B e t r e u e r o d e r z u r B e t r e u e r i n
b e s t e l l t we r d e n k a n n , s o l l f o l g e n d e P e r s o n b e s t e l l t we r d e n :
Name, Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Adresse
Telefon, Telefax
 Au f k e i n e n F a l l s o l l z um B e t r e u e r / z u r B e t r e u e r i n b e s t e l l t we r d e n :
Name, Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Adresse
Telefon, Telefax
 Z u r Wa h r n e hmu n g me i n e r A n g e l e g e n h e i t e n d u r c h d e n B e t r e u e r /
d i e B e t r e u e r i n h a b e i c h f o l g e n d e Wü n s c h e :
Ort, Datum Unterschrift
§ 3
Patientenverfügung
Ich wünsche keine außerordentlichen Maßnahmen zur Lebensverlängerung, wie z. B. künstliche Nahrungszufuhr, künstliche Beatmung, Medika­tion, Bluttransfusion und Dialyse, wenn mein Grundleiden nach gesicherter medizinischer Erkenntnis einen unabwendbaren Verlauf zum Tode genommen hat. Der Arzt möge mir eine für diesen Fall angemessene Behandlung dennoch zukommen lassen und insbeson­dere Schmerzen, Atemnot, Angst und Verwirrung entgegen wirken, auch wenn damit das Risiko einer Lebensverkürzung verbunden sein sollte.
Ich bin damit einverstanden, dass Arzneimittel und Medizinprodukte im Rahmen einer kli­nischen Prüfung unter strikter Einhaltung der dazu ergangenen gesetzlichen Bestimmun­gen bei mir angewandt werden, wenn die Anwendung nach den gesicherten Erkenntnis­sen der medizinischen Wissenschaft angezeigt ist, um mein Leben zu retten, meine Ge­sundheit wiederherzustellen oder mein Leiden zu erleichtern.
Jeder mich behandelnde Arzt, dem von mir, dem Bevollmächtigten oder in anderer Weise eine Ausfertigung dieser Patientenverfügung vorgelegt wird, ist ausdrücklich beauftragt und ermächtigt, seine Entscheidungen über mich betreffende Behandlungsmaßnahmen ausschließlich nach meinen oben formulierten Wünschen zu treffen.
Nachdem diese Patientenverfügung notariell beurkundet worden ist, sehe ich es nicht als erforderlich an, sie in den kommenden Jahren schriftlich oder notariell zu bestätigen. Sollte ich wider Erwarten an den Bestimmungen dieser Patientenverfügung nicht festhal­ten wollen, werde ich die die Patientenverfügung enthaltenden Ausfertigungen dieser Ur­kunde einziehen.
2. Exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten soll
Wenn
– ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde…
– ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist…
– ich infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte (können namentlich benannt werden) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z.B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z.B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist.
– ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.B. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.
– Eigene Beschreibung der Anwendungssituation:
——————————————————————————————–
——————————————————————————————–
(Anmerkung: Es sollten nur Situationen beschrieben werden, die mit einer Einwilligungsunfähigkeit einhergehen können.)
3. Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen
Lebenserhaltende Maßnahmen
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,
– dass alles medizinisch Mögliche getan wird, um mich am Leben zu erhalten und meine Beschwerden zu lindern.
– auch fremde Gewebe und Organe zu erhalten, wenn dadurch mein Leben verlängert werden könnte.
ODER
– dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.
Schmerz- und Symptombehandlung
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung,
– aber keine bewusstseinsdämpfenden Mittel zur Schmerz- und Symptombehandlung.
ODER
– wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle versagen, auch bewusstseinsdämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung.
– die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ich in Kauf.
Künstliche Ernährung
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich
– ,dass eine künstliche Ernährung begonnen oder weitergeführt wird.
ODER
-dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung (z.B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge) erfolgt.
Künstliche Flüssigkeitszufuhr
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich
– eine künstliche Flüssigkeitszufuhr.
ODER
– die Reduzierung künstlicher Flüssigkeitszufuhr nach ärztlichem Ermessen.
ODER
– die Unterlassung jeglicher künstlichen Flüssigkeitszufuhr.
Wiederbelebung
A. In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich
– in jedem Fall Versuche der Wiederbelebung.
ODER
– die Unterlassung von Versuchen zur Wiederbelebung.
– dass eine Notärztin oder ein Notarzt nicht verständigt wird bzw. im Fall einer Hinzuziehung unverzüglich über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen informiert wird.
B. Nicht nur in den oben beschriebenen Situationen, sondern in allen Fällen eines Kreislaufstillstands oder Atemversagens
– lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab.
ODER
– lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab, sofern diese Situationen nicht im Rahmen ärztlicher Maßnahmen unerwartet eintreten.
Künstliche Beatmung
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich
– eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern kann.
ODER
– dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf.
Dialyse
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich
– eine künstliche Blutwäsche (Dialyse), falls dies mein Leben verlängern kann.
ODER
– dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird.
Antibiotika
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich
– Antibiotika, falls dies mein Leben verlängern kann.
ODER
– Antibiotika nur zur Linderung meiner Beschwerden.
Blut/Blutbestandteile
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich
– die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, falls dies mein Leben verlängern kann.
ODER
– die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur zur Linderung meiner Beschwerden.
4. Ort der Behandlung, Beistand
Ich möchte
– zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden.
ODER
– wenn irgend möglich zu Hause bzw. in vertrauter Umgebung sterben.
ODER
– wenn möglich in einem Hospiz sterben.
Ich möchte
– Beistand durch folgende
Personen:
_____________________________________________________
_____________________________________________________
– Beistand durch eine Vertreterin oder einen Vertreter folgender Kirche oder Weltanschauungsgemeinschaft:
_____________________________________________________
– hospizlichen Beistand.
5. Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung und zum Widerruf der Patientenverfügung
– Der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen soll von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt wird. Mein(e) Vertreter(in) – z.B. Bevollmächtigte(r)/ Betreuer(in) – soll dafür Sorge tragen, dass mein Wille durchgesetzt wird.
– Sollte eine Ärztin oder ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. Von meiner Vertreterin/meinem Vertreter (z.B. Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in)) erwarte ich, dass sie/er die weitere Behandlung so organisiert, dass meinem Willen entsprochen wird.
– In Lebens- und Behandlungssituationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Bei unterschiedlichen Meinungen über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen soll der Auffassung folgender Personen besondere Bedeutung zukommen:
(Alternativen)
– meiner/ meinem Bevollmächtigten.
– meiner Betreuerin/ meinem Betreuer.
– der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
– andere Person:
– Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärztinnen und Ärzte/das Behandlungsteam/mein(e) Bevollmächtigte(r)/ Betreuer(in) aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner Patientenverfügung doch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann ist möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Bei unterschiedlichen Meinungen soll in diesen Fällen der Auffassung folgender Personen besondere Bedeutung zukommen:
(Alternativen)
– meiner/ meinem Bevollmächtigten.
– meiner Betreuerin/ meinem Betreuer.
– der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
– andere Person:
6. Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
– Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen:
Bevollmächtigte(r)
Name:________________________________________________
Anschrift:______________________________________________
Telefon:_____________________ Telefax:_________________
– Ich habe eine Betreuungsverfügung zur Auswahl des der Betreuerin oder des Betreuers erstellt (ggf.: und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der/dem von mir gewünschten Betreuerin/Betreuer besprochen).
Gewünschte(r) Betreuerin/Betreuer
Name:________________________________________________
Anschrift:______________________________________________
Telefon:_____________________ Telefax:_________________
7. Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
Als Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfügung habe ich beigelegt:
– Darstellung meiner allgemeinen Wertvorstellungen.
– Sonstige Unterlagen, die ich für wichtig erachte:
8. Organspende
– Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu (ggf.: Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann
(Alternativen)
– geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.
– gehen die Bestimmungen in meiner Patientenverfügung vor.
ODER
– Ich lehne eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken ab.
9. Schlussformel
– Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.
10. Schlussbemerkungen
– Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einer Patientenverfügung bekannt.
– Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenen Entscheidungen bewusst.
– Ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt.
– Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.
11. Information/Beratung
– Ich habe mich vor der Erstellung dieser Patientenverfügung informiert bei/durch______________________________________
und beraten lassen durch_________________________________
12. Ärztliche Aufklärung/Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit
Herr/Frau______________________________________________
wurde von mir am_______________________________________
bzgl. der möglichen Folgen dieser Patientenverfügung aufgeklärt.
Er/sie war in vollem Umfang einwilligungsfähig.
Datum________________________________________________
Unterschrift, Stempel der Ärztin/des Arztes___________________
_____________________________________________________
– Die Einwilligungsfähigkeit kann auch durch eine Notarin oder einen Notar bestätigt werden.
13. Aktualisierung
– Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie widerrufe.
ODER
– Diese Patientenverfügung soll nach Ablauf von (Zeitangabe) ihre Gültigkeit verlieren, es sei denn, dass ich sie durch meine Unterschrift erneut bekräftige.
– Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich diesen nachstehend:
(Alternativen)
– in vollem Umfang.
– mit folgenden Änderungen:
___________________________________________
___________________________________________
Datum________________________________________________
Unterschrift____________________________________________

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